Die Kosten für das Beheizen der Wohnfläche trägt im Normalfall der Mieter. Um die Kosten zu decken, verlangt der Vermieter vom Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung.
Hier sollten realistische Heizkosten eingerechnet sein. In den meisten Fällen werden die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet und somit kann der Mieter durch Drosselung der Raumtemperaturen Heizkosten sparen. Die Kosten für die Instandhaltung der Heizungsanlage trägt hingegen der Vermieter und diese darf nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden. Kosten für Chlor oder sonstiges, was mit dem Verbrauch steigt, wird hingegen voll auf den Mieter umgelegt und sind auch vom Mieter zu tragen. Hier gehen die Vermieter meist nach der Wohnfläche.